Alle Pflichtschulen (Mittelschule, Förderzentren, Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) können mit einem individuellen Abschluss abgeschlossen werden. Dieser Abschluss beschreibt und würdigt die individuell erreichten Lernziele. Den individuellen Abschluss erhalten alle Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die nicht oder nicht erfolgreich an den Prüfungen zum Abschluss an der Mittelschule oder zum Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen teilgenommen haben.